COVID-19-Präventionskonzept gem. §10b
Organisation/Verein:
Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft
Bezeichnung der Veranstaltung bzw. Aktivität und Durchführungszeitraum:
Sommeraktivitäten der BerufsFindungsBegleitung Juli – September 2020
Ansprechpartner für das Präventionskonzept:
Dr.in Michaela Marterer
Freiheitsplatz 2/3
8010 Graz
0676 84 17 17 14 oder mm@stvg.com
- Maßnahmen zur Schulung der Betreuerinnen und Betreuer
Datum der Schulung der Projektmitarbeiter/innen der BerufsFindungsBegleitung:
14. Juli 2020 Graz
- Spezifische Hygienemaßnahmen
- Räumlichkeiten werden 1x in der Stunde für 10 min. gelüftet
- Alles was berührt wird, wird danach desinfiziert (z.B. Werkzeuge,
laminierte Blätter …) oder nur einmalig verwendet. - Laut den Teilnahmebedingungen ist keine Verpflegung vorgesehen. Im Notfall wird den Kindern Wasser in verschlossenen, beschrifteten (mit dem Namen des Kindes) Flaschen zur Verfügung gestellt.
- Ein Mund- Nasenschutz muss mitgebracht werden. Es stehen Reservemasken vor Ort zur Ausgabe an die Teilnehmer/innen zur Verfügung. Die Verwendung des Mund- Nasenschutzes wird je nach geltender Bundesverordnung von den Betreuern/innen vor Ort angewiesen.
- Organisatorische Maßnahmen
- Die Teilnehmer/innen werden in Gruppen von max. 5 Teilnehmer/innen eingeteilt.
In diesen Gruppen werden sie während der Veranstaltung bleiben und es gibt keinen Wechsel innerhalb von Gruppen. - Die Gruppen halten 1,5 m Abstand voneinander.
- Zur Dokumentation der Gruppeneinteilung werden die Teilnehmer/innen fotografiert.
- Das Benützen der WC Anlagen erfolgt in den Gruppen getrennt.
- Auch in den Pausen bleiben die Gruppen bestehen, sowie der Abstand zwischen den Gruppen.
- An den einzelnen Stationen weisen Beschilderungen auf die Hygienebestimmungen hin.
- Die COVID-Plakate wurden gut sichtbar in den dafür vorgesehenen Räumen aufgehängt.
- Information an Eltern werden ausgeschickt, dass Kinder mit akuten Infektionen bitte zu Hause bleiben. Dies gilt ebenso, falls Geschwister oder Eltern der Kinder Symptome aufweisen.
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
Sollte Ihr Kind oder jemand aus Ihrer Familie/Haushalt in den darauffolgenden Tagen/Wochen nachweislich an SARS-CoV-2 erkranken, informieren Sie umgehend die Veranstalter.
Entsprechend des Contact Tracing, werden alle weiteren Teilnehmer/innen durch die entsprechenden Behörden informiert.
Sollte ein/e andere/r Teilnehmer/in an SARS-CoV-2 werden Sie entsprechend des Contact Tracing informiert.