COVID-19-Präventionskonzept gem. §10b

Organisation/Verein:

Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft

 

Bezeichnung der Veranstaltung bzw. Aktivität und Durchführungszeitraum:

Sommeraktivitäten der BerufsFindungsBegleitung Juli – September 2020

 

Ansprechpartner für das Präventionskonzept:

Dr.in Michaela Marterer

Freiheitsplatz 2/3

8010 Graz

0676 84 17 17 14 oder mm@stvg.com

 

  1. Maßnahmen zur Schulung der Betreuerinnen und Betreuer

 

Datum der Schulung der Projektmitarbeiter/innen der BerufsFindungsBegleitung:
14. Juli 2020 Graz

 

  1. Spezifische Hygienemaßnahmen

 

  • Räumlichkeiten werden 1x in der Stunde für 10 min. gelüftet
  • Alles was berührt wird, wird danach desinfiziert (z.B. Werkzeuge,
    laminierte Blätter …) oder nur einmalig verwendet.
  • Laut den Teilnahmebedingungen ist keine Verpflegung vorgesehen. Im Notfall wird den Kindern Wasser in verschlossenen, beschrifteten (mit dem Namen des Kindes) Flaschen zur Verfügung gestellt.
  • Ein Mund- Nasenschutz muss mitgebracht werden. Es stehen Reservemasken vor Ort zur Ausgabe an die Teilnehmer/innen zur Verfügung. Die Verwendung des Mund- Nasenschutzes wird je nach geltender Bundesverordnung von den Betreuern/innen vor Ort angewiesen.

 

 

  1. Organisatorische Maßnahmen

 

  • Die Teilnehmer/innen werden in Gruppen von max. 5 Teilnehmer/innen eingeteilt.
    In diesen Gruppen werden sie während der Veranstaltung bleiben und es gibt keinen Wechsel innerhalb von Gruppen.
  • Die Gruppen halten 1,5 m Abstand voneinander.
  • Zur Dokumentation der Gruppeneinteilung werden die Teilnehmer/innen fotografiert.
  • Das Benützen der WC Anlagen erfolgt in den Gruppen getrennt.
  • Auch in den Pausen bleiben die Gruppen bestehen, sowie der Abstand zwischen den Gruppen.
  • An den einzelnen Stationen weisen Beschilderungen auf die Hygienebestimmungen hin.
  • Die COVID-Plakate wurden gut sichtbar in den dafür vorgesehenen Räumen aufgehängt.
  • Information an Eltern werden ausgeschickt, dass Kinder mit akuten Infektionen bitte zu Hause bleiben. Dies gilt ebenso, falls Geschwister oder Eltern der Kinder Symptome aufweisen.

 

  1. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

 

Sollte Ihr Kind oder jemand aus Ihrer Familie/Haushalt in den darauffolgenden Tagen/Wochen nachweislich an SARS-CoV-2 erkranken, informieren Sie umgehend die Veranstalter.

Entsprechend des Contact Tracing, werden alle weiteren Teilnehmer/innen durch die entsprechenden Behörden informiert.

Sollte ein/e andere/r Teilnehmer/in an SARS-CoV-2 werden Sie entsprechend des Contact Tracing informiert.